Hammerau, an Martini 2007 Gründung: so ähnliche Gedanken sind vielleicht einigen durch den Kopf gegangen als sie von unserer Vereinsgründung gehört haben. Überregionale Vereine zur Förderung und Erhaltung brauchtums
bezogener Kulturwerte gibt es doch schon, denken wir an den Landesverein für Heimatpflege oder gar an den Bayerischen Trachtenverband mit seinen vielen angeschlossenen Vereinen. Hans Auer, 1. Vorsitzender |
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Auszug aus der Satzung des § 1 Der Musikverein „Aufgspuit und gsunga“ e. V. mit Sitz in Hammerau verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten. § 5 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins zu
gleichen Teilen Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
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Vorwort von Siegi Götze Den Begriff „Volksmusik“ und „Volkslied“ exakt und allgemein gültig zu definieren kommt dem Versuch gleich
‚“Götterspeise’“ an die Wand nageln zu wollen, so vielschichtig ist dieser Themenbereich und genau so unterschiedlich denken die Menschen darüber. Siegi Götze, 2. Vorsitzender
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